Patienten, die aufgrund schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, ihren Haushalt nicht weiterführen können haben seit dem 01.01.16 Anspruch auf Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen.
Auch wenn kein Kind mit im Haushalt lebt (Senioren, Single)
Das gilt insbesondere nach:
- einem Krankenhausaufenthalt
- einer ambulanten Operation
- einer ambulanten Krankenhausbehandlung
Diese Leistung wird von Ihrer Krankenkasse übernommen, sofern wir mit dieser abrechnen können.