Wenn Mutter oder Vater ausfallen, kommen wir in die Familie, um den gewohnten Lebensablauf aufrecht zu erhalten.
Wir unterstützen Sie in folgenden Situationen:
- nach ambulanten Operationen
- bei Krankenhausaufenthalten & danach
- bei Risikoschwangerschaften
- nach Geburten, Früh- und Mehrlingsgeburten
- bei psychischen Erkrankungen
- während Reha- oder Kuraufenthalten
Die Zusatzleistung „Kinderbetreuung/Haushaltshilfe“ ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse und steht Ihnen in besonderen Fällen zu.
Leistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Haushaltshilfe Ihrer Krankenkasse
Das leistet ihre Krankenkasse:
- Haushaltshilfe der Techniker Krankenkasse
- Haushaltshilfe der BARMER
- Haushaltshilfe der AOK
- Haushaltshilfe der IKK
Ist Ihre Krankenkasse hier nicht dabei?
Dann suchen Sie auf der Internetseite Ihrer Kasse bitte nach dem Stichwort „Haushaltshilfe“.